*Lavazza steht nicht mit Nespresso® in Verbindung und wird von Nespresso® nicht unterstützt oder gefördert.
09/07/2024
Luigi Lavazza S.p.A ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite unter folgendem Link: https://www.lavazza.de/de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei (BITV):
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Zudem sind alle in der Webseite enthaltenen PDFs nicht barrierefrei nach PAC-Standard.
Es fehlt an einer Beschreibung in Leichter Sprache und ggf. einer Variante in Gebärdensprache.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung Erörterung in Leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23/01/2024 erstellt auf Basis von einem durch unabhängige Experten durchgeführten BITV-Audit.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldungen erbeten: DE.Kundenservice.HOME@lavazza.com
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die zuständige DE.Kundenservice.HOME@lavazza.com wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die zuständige Stelle nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Listenpreis: Dies ist der normalerweise angesetzte Verkaufspreis, der als Richtwert für den Vergleich mit dem endgültigen Verkaufspreis dient, auch wenn keine Rabatte gewährt werden.
Vorheriger Preis (falls vorhanden): Dies ist der niedrigste Preis, der in den letzten 30 Tagen vor Beginn der Werbeaktion für das Produkt auf der Website galt. Falls das Produkt erst seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt ist, kann dieser Zeitraum kürzer sein.